Just in diesem Moment sitze ich auf meinem Balkon, trinke ein Bier und durchstöber meinen Twitter-Feed. Hier stieß ich auf einen Blogbeitrag von Alexandra, die vor einigen Monaten Opfer einer Abmahnung geworden ist. Hierbei drehte es sich darum, dass sie einen markenrechtlich geschützten Begriff auf ihrem Blog veröffentlicht hat, welchen sich eine Steuerkanzlei gesichert hat. Die Folge: Sie erhielt eine Abmahnung.
Wer die gesamte Geschichte erfahren möchte, der geht bitte hier entlang.
Wie dem auch sei.
Mir kam das gesamte Prozedere ziemlich bekommt vor, denn ich hatte 2004 mit einer Sachlage zu tun, die ähnlicher Natur war.
Im Jahr 2004 lebte ich für 1 Jahr in Estland um dort ein Unternehmen im IT-Sektor aufzubauen. Eines Tages wurde mir eine große Songtext-Community mit über 40.000 Besuchern pro Tag angeboten. Ich unterhielt mich mit meinem Co-Founder und wir entschieden uns, dass Projekt zu kaufen. Oder anders gesagt – wir mussten zuschlagen, da wir es hier mit einem Schnäppchen zu tun hatten.
Allerdings waren wir uns darüber im Klaren, dass eine Songtext-Community ein Magnet für Abmahnungen ist. Daher haben wir uns mit dem estnischen Recht auseinander gesetzt und kurzerhand entsprechende Lizenzen erworben, um a) Music-Streaming und b) Songtexte im Web anbieten zu dürfen. Diese besagten Lizenzen erhielten wir von einem Unternehmen, welches in Estland eine ähnliche Stellung einnimmt, wie hier in Deutschland die Gema.
Naja, wir haben unseren estnischen Anwalt dann noch ein wenig an den AGBs spielen lassen und das Projekt war jurisitisch abgesichert.
Doch worauf ich eigentlich hinaus möchte: In dieser Zeit, in welcher ich die Songtext-Community monetarisiert hatte, habe ich festgestellt, wie der Hase im Songtext-Business läuft.
Lasst mich das Ganze etwas anschaulicher erklären:
1.) Man nehme eine oder mehrere Flaschen Wodka.
2.) Man lädt sich ein paar Freunde ein.
3.) Irgendwann wenn der Pegel stimmt, beschließt man, einen Song zu komponieren.
4.) Aufgrund des hohen Alkoholspiegels kommen keine guten Komposistionen zusammen. Daher stellt die Gruppe schnell fest, dass nur Gegröle dabei heraus kommt. Aber das ist egal – denn diverse Textphrasen sind vorhanden.
5.) Das Gegröle bekommt einen Namen, die Freunde nennen sich ab sofort “Band” und der tolle Songtext wird als Werk angemeldet.
Jetzt haben wir also einen geschützten Songtext. Alles was jetzt noch fehlt, ist diesen Songtext in Umlauf zu bringen. Was würde sich hierfür besser eignen als das “Web 2.0 – Mitmach Web”? Also nichts wie ran an die ganzen Songtext-Communitys und einen neuen Songtext melden.
Ihr dürft raten was jetzt folgt…
Die befreundete Anwaltskanzlei wird kontaktiert, eine Liste mit URLs von Songtext-Seiten übermittelt und die Abmahnung kommt wenige Tage später frei Haus.
Die Kostennote des Anwalts beträgt einen vierstelligen Betrag. Was für ein Geschäft…
Uns war das Ganze ziemlich egal, weil wir als estnisches Unternehmen uninteressant für das besagte Klientel waren und darüber hinaus auch die Lizenzen basaßen. Allerdings finde ich dieses Vorgehen schon ziemlich heftig…
Das Geschäft mit den Abmahnungen ist schon teilweise recht heftig. Zumal teilweise wirklich bewusst Inhalte online gestellt werden. Dann wird gewartet bis sie jemand verwendet und das Geschäft mit der Abmahnung beginnt. Schwer nachweisbar wie ich finde, doch wer so vorgeht, sollte das 10 fache an Strafe zahlen, wie alle abgemahnten zusammen. Meine Meinung jedenfalls, ups, ist das Wort “Meinung” auch rechtlich geschützt? *lol*
Genau deswegen wurde das Abmahnrecht etwas verschärft bzw. abgeändert.